VBV Vorsorgekasse - Abfertigung neu


 

Für alle seit dem 01.01.2003 begründeten Arbeitsverhältnisse gilt die „Abfertigung neu“ nicht nur als Sicherheit bei Jobwechsel, sondern auch als zusätzliches Standbein für die Pension. Monatlich werden 1,53% von deinem Bruttoeinkommen vom Arbeitgeber für dich in eine Vorsorgekasse einbezahlt.

Die ManpowerGroup GmbH (Marken: Manpower und Experis) entschied sich 2003 für die VBV Vorsorgekasse. Diese wurde 2016 vom Verein für Konsumenteninformation beim Test aller Vorsorgekassen in Österreich als Testsieger mit „sehr gut“ ausgezeichnet.

Friedrich Strasser, BRV Arb.BR
Barbara Budweis, BRV Ang.BR

Wozu brauche ich die VBV Vorsorgekasse?
Durch die „Abfertigung Neu“ bleiben alle erworbenen Ansprüche voll erhalten und die einbezahlten
Beiträge können nicht verloren gehen. Diese werden bei der VBV Vorsorgekasse auf einem für dich
angelegten Abfertigungskonto verwaltet und umweltfreundlich, ethnisch und nachhaltig, veranlagt.

Meine Abfertigung wird „veranlagt“? Ist dann mein Geld überhaupt sicher?
Ja. Dein Kapital ist durch eine hundertprozentige Bruttokapitalgarantie abgesichert. Die Veranlagung selbst erfolgt KESt-frei. Details zur Veranlagung findest du unter www.vorsorgekasse.at.

Wann kann ich mir die Abfertigung auszahlen lassen?
Die Auszahlung erfolgt auf jeden Fall bei Pensionsantritt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Auszahlung schon früher möglich, beispielweise bei Arbeitgeberkündigung nach drei Einzahlungsjahren. Die Verwaltungskosten für dein Abfertigungskonto unterliegen einer Vorteilsstaffel. Um deinen Gewinn zu maximieren empfiehlt es sich die angesparten Beiträge bis zur Pension in der Vorsorgekasse zu lassen. Es besteht die Option eine lebenslange, steuerfreie Pension zu beziehen oder dir das Guthaben abzüglich 6 % Lohnsteuer auszahlen zu lassen. Über Details informieren dich die VBV Vorsorgekasse, die Arbeiterkammer und dein Betriebsrat.

Ich habe Konten bei verschiedenen Vorsorgekassen. Kann ich diese zusammenlegen lassen?
Ja. Du kannst deine Abfertigungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen zusammenführen und der Vorsorgekasse des aktuellen Arbeitgebers übertragen. Es ist sogar ratsam und übersichtlicher alle Beiträge bei einer Vorsorgekasse zu haben. Es besteht aber kein Grund zur Sorge, dass deine Beiträge verloren gehen, unabhängig davon ob du ein oder mehrere Abfertigungskonten hast.

Wie werde ich über den Stand meines Abfertigungskontos informiert?
Einmal jährlich erhältst du schriftlich einen Kontoauszug über den erworbenen Abfertigungsanspruch sowie eine Information über die Grundzüge der Veranlagungspolitik. Alternativ steht dir bei der VBV Vorsorgekasse ein Onlinekonto nach deiner Registrierung zur Verfügung.

Ich habe noch Fragen.
Die VBV Vorsorgekasse, die Arbeiterkammer oder dein Betriebsrat helfen dir gerne weiter.

Veranlagungsberichte