Betriebsrat - betrieblichen Arbeitnehmervertretung

 

Welche Arbeitnehmervertretungen gibt es?

  1. betriebliche Arbeitnehmervertretung
  2. freiwillige Arbeitnehmervertretung
  3. gesetzliche Arbeitnehmervertretung

 

1. betriebliche Arbeitnehmervertretung

Lt. Gesetz ist in jedem Betrieb, in dem dauernd mindestens fünf ArbeitnehmerInnen beschäftigt werden, ein Betriebsrat zu wählen.

Das heißt, dass die ArbeitnehmerInnen in einem Betrieb jemanden aus ihrer Mitte wählen, der ihre Anliegen gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Diese ArbeitnehmervertreterInnen im Betrieb nennt man Betriebsrat oder bei Bediensteten/Beamten Personalvertreter.

ManpowerGroup ist einer der wenigen Arbeitskräfteüberlasser mit gewähltem Angestelltenbetriebsrat. Der Angestelltenbetriebsrat besteht aus 14 aktiven Mitgliedern und weiteren Ersatzmitgliedern. Die Betriebsratsmitglieder sind überwiegend selbst Zeitarbeitskräfte, die in Beschäftigerbetrieben tätig sind. Sie kennen die Probleme und Anliegen der Kolleginnen und Kollegen aus eigener Erfahrung und beraten praxisorientiert direkt vor Ort.

Ab 700 Dienstnehmern können zwei Mitglieder des Angestelltenbetriebsrates vom Dienst freigestellt werden, d. h. sie sind von der Arbeitsleistung freigestellt und ihre Hauptaufgabe ist die Betriebsratstätigkeit.

Wozu sind Betriebsräte da?

Die Betriebsratsarbeit ist so individuell wie die Menschen, die mit Anliegen und Fragen zum Betriebsrat kommen.

„Betriebsrat? Das ist doch etwas für Leute, die sich selbst nicht helfen können“. - Das hört man oft.

Aber ehrlich: Wer ist arbeits- und sozialrechtlich so versiert, dass er/sie über alles Bescheid weiß?

  • Die Mitglieder des Angestelltenbetriebsrates bilden sich laufend weiter und
    setzen sich für Dein Recht in der Arbeitswelt ein.

  • Sie sind Deine betriebliche Interessensvertretung und beraten Dich vertraulich
    und kompetent in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.

  • Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen
    und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen im Betrieb wahrzunehmen und zu fördern.

  • Der Betriebsrat hat Informations- und Mitwirkungsrechte im Unternehmen, z. B. bei Versetzung,
    Kündigung, Betriebsänderungen, Wohlfahrtseinrichtungen, Sic
    herheit und Arbeitsschutz u. v. m.

Wie berät mich der Angestelltenbetriebsrat?

Dein Anliegen sind Deinem Betriebsrat wichtig!

Beratung ist eine „Holschuld“. Geholfen kann nur dem werden, der den Betriebsrat kontaktiert und informiert.

Die meisten Anfragen an den Angestelltenbetriebsrat werden von den KollegInnen per E-Mail gestellt. Die Beantwortung erfolgt entweder sofort oder bei schwierigeren Themen in den folgenden Tagen.

Grundsätzlich werden alle Anfragen bearbeitet. Wichtig bei Deiner Anfrage ist die Angabe Deines Namens und Deiner Telefonnummer, unter der der Angestelltenbetriebrat Dich kontaktieren kann.

Einige Anfragen erfolgen auch telefonisch oder persönlich. Beratungstermine im Betriebsratsbüro bitte immer vorher vereinbaren, da der Angestelltenbetriebsrat auch im Außendienst unterwegs ist.

Alle Anfragen werden vertraulich behandelt.

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