Vergünstigungen aus dem BR-Fonds

 

Für die ArbeiterInnen von Manpower

gibt es folgende Zugaben aus dem BR-Fonds

 

für MitarbeiterInnen ab 1 Jahr ( bei Eintritt des Ereignisses ) Betriebszugehörigkeit :

Heilbehelfe 1 x jährlich Zugabe 30 % max. € 30.-

Sehbehelfe 1 x in 2 Jahren Zugabe 30 % max. € 30.-

 Bei Heirat von MitarbeiterInnen 1 x € 50.-

Bei Geburt eines Kindes von MitarbeiterInnen 1 x € 50.-

Bei Ableben von MitarbeiterInnen 1 x € 50.-

 

Für diese Zugaben ist die Vorlage eines Dokuments ( Kopie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc. / Rechnungen und ärztliche Verschreibungen ) beim Arbeiterbetriebsrat notwendig. Frist für den Antrag: 6 Monate ab dem Ereignis.

Kein Rechtsanspruch , gültig bis auf Widerruf