Für die ArbeiterInnen von Manpower
gibt es folgende Zugaben aus dem BR-Fonds
für MitarbeiterInnen ab 1 Jahr ( bei Eintritt des Ereignisses ) Betriebszugehörigkeit :
Heilbehelfe 1 x jährlich Zugabe 30 % max. € 30.-
Sehbehelfe 1 x in 2 Jahren Zugabe 30 % max. € 30.-
Bei Heirat von MitarbeiterInnen 1 x € 50.-
Bei Geburt eines Kindes von MitarbeiterInnen 1 x € 50.-
Bei Ableben von MitarbeiterInnen 1 x € 50.-
Für diese Zugaben ist die Vorlage eines Dokuments ( Kopie Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc. / Rechnungen und ärztliche Verschreibungen ) beim Arbeiterbetriebsrat notwendig. Frist für den Antrag: 6 Monate ab dem Ereignis.
Kein Rechtsanspruch , gültig bis auf Widerruf